Kurz gesagt
Zuerst die Netzzugangsanfrage, dann die Netzzusage mit Einspeisezählpunkt, erst danach Förderantrag und Montage. Der Netzbetreiber legt beim erstmaligen Anschluss und bei einer Leistungserhöhung den technisch geeigneten Anschlusspunkt fest↗. Ohne Zählpunktnummer können Sie weder den Zuschuss abrechnen noch einen Einspeisevertrag schließen.
Die Reihenfolge
Daten als Tabelle
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Schritt 1 | Netzzugang beim Netzbetreiber anfragen – Er legt den Anschlusspunkt fest |
| Schritt 2 | Netzzusage mit Einspeisezählpunkt – Grundlage für Förderung und Vertrag |
| Schritt 3 | Förderantrag im Fördercall – 08.10. bis 22.10.2026 |
| Schritt 4 | Montage und Inbetriebnahme – durch den Fachbetrieb |
| Schritt 5 | Einspeisevertrag abschließen – Lieferant oder OeMAG |
| Schritt 6 | Endabrechnung einreichen – Frist: 6 Monate, einmal verlängerbar |
Schritt 1: Netzzugang anfragen
Die Anfrage läuft über den örtlichen Verteilernetzbetreiber. Bei einem erstmaligen Anschluss oder einer Leistungserhöhung gilt: Der Netzbetreiber legt beim erstmaligen Anschluss und bei einer Leistungserhöhung den technisch geeigneten Anschlusspunkt fest↗, und zwar unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Netzbenutzers. Welche Unterlagen dafür nötig sind, unterscheidet sich je nach Netzbetreiber. Die E-Control führt eine Suche, über die Sie den zuständigen Betreiber finden.
In der Praxis übernimmt das der Installationsbetrieb. Lassen Sie sich trotzdem die Bestätigung zeigen. Sie brauchen die Zählpunktnummer später mehrfach.
Schritt 2: Netzzusage und Zählpunkt
Die Netzzusage mit Einspeisezählpunkt ist der Dreh- und Angelpunkt. Das Land Oberösterreich formuliert es in seinem PV-Leitfaden so: Nach Vorliegen der Einspeise-Zählpunktnummer kann der Online-Förderantrag bei der zuständigen Förderstelle gestellt werden↗. Auch die OeMAG verlangt für die Marktpreisvergütung eine Netzzusage mit Einspeisezählpunkt↗.
Schritt 3: Förderantrag stellen
Der Zuschuss des Bundes wird nur in einem offenen Fördercall vergeben, aktuell 08.10.2026 (17:00 Uhr) bis 22.10.2026 (23:59 Uhr)↗. In den kleinen Kategorien gilt Reihung nach Einreichzeitpunkt (Windhund-Prinzip)↗. Bereiten Sie die Unterlagen vorher vor, damit Sie in den ersten Minuten einreichen können. Ein Speicher lässt sich nur nur zusammen mit einem PV-Antrag↗ beantragen.
Schritt 4 und 5: Montage, Inbetriebnahme, Vertrag
Nach der Montage nimmt der Betrieb die Anlage in Betrieb und meldet das dem Netzbetreiber. Danach entscheiden Sie, wer den Überschuss abnimmt: Ihr Stromlieferant, der ihn meist nur bei gleichzeitigem Strombezug↗ abnimmt, oder die OeMAG zum Marktpreis. Mehr dazu im Ratgeber zum Einspeisetarif.
Schritt 6: Die Frist, die am häufigsten übersehen wird
Die Endabrechnung für den Zuschuss ist spätestens sechs Monate nach Ende der Inbetriebnahmefrist, einmal um bis zu sechs Monate verlängerbar↗ einzureichen. Wer das versäumt, verliert den zugesagten Betrag. Bei einer Anlage mit Speicher wird die Abrechnung erst geprüft, wenn die Unterlagen für beide Projektteile vollständig vorliegen. Die OeMAG empfiehlt außerdem, den Eintrag in der Herkunftsnachweisdatenbank prüfen↗ zu lassen, bevor Sie abrechnen.
Häufige Stolpersteine
- Bestellung vor der Förderzusage: Manche Landesprogramme fördern dann gar nicht mehr.
- Zählerkasten zu alt: Der Tausch kostet extra und steht selten im ersten Angebot.
- Wechselrichterleistung und Modulspitzenleistung verwechselt. Für die Förderkategorie zählt die Modulspitzenleistung in kWp.
- Einspeisevertrag vergessen: Ohne Vertrag speisen Sie unentgeltlich ins Netz ein.
Redaktion: [PLATZHALTER: Name und Qualifikation der verantwortlichen Redakteurin bzw. des Redakteurs – vor Launch ausfüllen]. Hinweise auf veraltete Zahlen nehmen wir gerne entgegen: siehe Methodik.